Die neuen Verrechnungssätze sind da!
Die Verrechnungssätze wurden wieder angepasst. Ab dem 01.07.2026 gelten die neuen Verrechnungssätze. Leider können Maßnahmen welche bereits beauftragt wurden oder als geförderte Maßnahme beantragt wurden, nur mit den alten Verrechnungssätzen abgerechnet werden. Aus diesem Grund finden sich weiterhin die alten Verrechnungssätze im Downloadbereich.